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Kronenkreuz als Zeichen der Wertschätzung

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Pressemitteilung der Evangelischen Stiftung Tannenhof

Medien berichten regelmäßig über Fachkräftemangel. Da scheint es heutzutage nahezu unvorstellbar, dass Mitarbeiter 25 Jahre lang demselben Arbeitgeber treu sind. In der Evangelischen Stiftung Tannenhof gehört jedoch genau das zum Alltag: Am Sonntag wurden 32 Mitarbeiter mit dem Goldenen Kronenkreuz für 25-jährige Tätigkeit in der Diakonie ausgezeichnet. „Wir freuen uns sehr, dass erneut eine so große Anzahl unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Goldene Kronenkreuz empfangen hat“, erklärt Pfarrer Uwe Leicht, Geistlicher Vorsteher der Evangelischen Stiftung Tannenhof. „Natürlich ist das Kronenkreuz in erster Linie eine Auszeichnung für die langjährige hervorragende Arbeit unserer Mitarbeitenden. Aber es zeichnet zugleich auch die Stiftung als guten Arbeitgeber aus.“

Die 32 Kronenkreuzträger haben zum Großteil in der Pflege gearbeitet. Aber auch Ärzte, Ergo- und Musiktherapeuten sowie Mitarbeiter aus dem Ärztlichen Schreibdienst und Fuhrpark sind unter ihnen. „Wir wissen um das Engagement unserer Mitarbeitenden in allen Arbeitsbereichen“, ergänzt Pfarrer Leicht. „Und wir haben es uns unsererseits zur Aufgabe gemacht, ihre Arbeit nicht nur gebührend zu bezahlen, sondern auch im täglichen Umgang mit ihnen unsere Wertschätzung zum Ausdruck zu bringen.“ Diese gegenseitige Wertschätzung gehöre ohnehin zum diakonischen Profil der Evangelischen Stiftung Tannenhof; ein entscheidender Vorteil gegenüber anderen Arbeitgebern, bei denen der Mitarbeitende oftmals nur eine Zahl sei, so Pfarrer Leicht. „Das spüren unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter natürlich. Die Tatsache, dass jedes Jahr so viele von ihnen das Goldene Kronenkreuz in Empfang nehmen, zeigt uns, dass wir unseren eigenen hohen Ansprüchen als Arbeitgeber gerecht werden.“ (Seit 1972 kann das Kronenkreuz unter besonderen Voraussetzungen als kleine goldene Anstecknadel bzw. Brosche zusammen mit einer Besitzurkunde als Dankzeichen für 25-jährige haupt-, neben- oder ehrenamtliche Tätigkeit – bzw. 15 Jahre vor Eintritt in den Ruhestand – in der Diakonie verliehen werden.)


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