Mini-Demo für Erhalt des Sportplatzes Neuenkamp, titelte der Waterbölles am 13. Mai. Mit Schildern von Kita-Kindern hatten Maurien Heinz (Kita Ahörnchen) und Elke El Ghorchi (Schulpflegschaftsvorsitzender der Walter-Hartmann-Grundschule) am Rande des Sportplatzes Neuenkamp betont, wie wichtig der Sportplatz für die Grundschule und beiden Kindertagesstätten Ahörnchen und Sedanstraße seien. Darauf könnten die Schule und die Kitas nicht verzichten. Und BV10-Geschäftsführer Berthold Fahl hatte Kooperationsvereinbarungen mit den benachbarten Kitas in Aussicht gestellt. Das könne der Sportverein gerne anstreben, meint Sportdezernent Thomas Neuhaus. Solche Kooperationsvereinbarungen gehören zu den inneren Schulangelegenheiten, die keine Angelegenheit der Stadt Remscheid sondern, sondern der Schulaufsicht. Und die hat in Remscheid Schulrätin Brigitte Dörpinghaus. Diese und andere Beteiligte hat Neuhaus einen Tag nach dem Waterbölles-Bericht, am 14. Mai, per E-Mail gebeten, darauf zu achten, dass zur Nutzung des Sportplatzes eine Kinderschutzvereinbarung mit dem Sportverein vorliege. Der BV 10 verfüge noch nicht über eine solche Vereinbarung, die dem Schutz des Kindeswohls dienen soll.
Dazu gehört, wie sich über Google im Internet unschwer in Erfahrung bringen lässt, dass alle beteiligten Fachkräfte über Verfahren und Instrumenten im Kinderschutz unterwiesen werden müssen. Auch der Sportverein BV 10 Remscheid hat zur Nutzung des Sportplatzes durch Schulen und Kitas gemäß § 72a SGB VIII die persönliche Eignung seiner haupt-, neben- und ehrenamtlich Tätigen zur Wahrnehmung der Aufgaben in der Jugendhilfe sicherzustellen, etwa die Eignung seiner ehrenamtlicher Übungsleiter/-innen, dokumentiert durch erweiterte Führungszeugnisse. Aber auch Betreuer und Betreuerinnen von Arbeitsgemeinschaften an Schulen sind zu einem erweiterten Führungszeugnis verpflichtet, das alle drei Jahre aktualisiert werden muss.