Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Remscheid
Mehr als jede zehnte erwerbsfähige Frau in Nordrhein-Westfalen muss Hartz-IV-Leistungen in Anspruch nehmen. Der aktuelle Arbeitslosenreport NRW belegt außerdem, dass jede Zweite von ihnen bereits länger als vier Jahre auf die Grundsicherung angewiesen ist. Der Datenreport für die einzelnen Regionen bestätigt diese Tendenz für die Stadt Remscheid. In Remscheid ist jede achte erwerbsfähige Frau auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. 49 Prozent aller erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind bereits mehr als vier Jahre auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Erwerbsfähigen Frauen im Hartz-IV-Bezug in Remscheid fällt die Arbeitssuche besonders schwer. Ihre Integrationsquote liegt mit 1,2 deutlich unter der der Männer.
Das Frauenleben im 21. Jahrhundert ist durch große Vielfalt geprägt. An vielen Stellen wird auf Chancengleichheit geachtet. Der Arbeitslosenreport für NRW und auch die Zahlen für Remscheid zeigen aber, dass Frauen spätestens nach der Geburt des ersten Kindes schlagartig gegenüber Männern benachteiligt werden. Sie sind häufiger als Männer von Arbeitslosigkeit bedroht. Sie haben im Vergleich zu Männern Nachteile aufgrund der unzureichenden Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie stecken nach wie vor ihre beruflichen Ziele für Erziehungszeiten zurück und haben so am Ende deutlich geringere Rentenansprüche. Bei geschiedenen oder alleinerziehenden Frauen verschärft sich die Lage zusätzlich. Die Wohlfahrtsverbände in Remscheid schließen sich deshalb der Forderung der Freien Wohlfahrtspflege NRW für eine ernsthafte gleichstellungsorientierte Familien- und Arbeitsmarktpolitik auf Landes- und Bundesebene an.
Politik und Arbeitgeber sind dringend gefragt, erwerbsfähige Hartz-IV-Empfängerinnen intensiver bei ihrer Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu unterstützen, so Rainer Bannert, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege in Remscheid. Zu den notwendigen Maßnahmen gehören angemessene Arbeitsbedingungen für Alleinerziehende, ausreichende Betreuungsmöglichkeiten für Kinder und Schulkinder, das Abschaffen der geschlechtsspezifischen Entgeltlücke durch gesetzliche Regelungen und die finanzielle Aufwertung sogenannter Frauenberufe.