Pressemitteilung der Stadt Remscheid
In den rund dreißig öffentlich zugänglichen Kleingartenanlagen im Remscheider Stadtgebiet wird der Geschäftsbereich Grünflächen, Friedhöfe und Forstwirtschaft der Technischen Betriebe Remscheid (TBR) in Abstimmung mit dem Remscheider Kleingartenverband e.V. als Dachverband der örtlichen Kleingartenvereine die öffentliche Zugänglichkeit kurzfristig und bis auf weiteres einschränken. Das bedeutet, dass die einzelnen Parzellenpächter als Zugangsberechtigte mit ihren jeweiligen Torschlüsseln selbstverständlich weiter Zugang zu den Anlagen und zu ihren Parzellen während der üblichen Öffnungszeiten und unter Beachtung der Personen- und Abstandsregel der Corona-Lage haben, aber nicht die Öffentlichkeit. Die örtlichen Kleingartenvereine regeln in eigener Verantwortung die Schließung der Eingangstore. Der TBR-Geschäftsbereich Grünflächen, Friedhöfe und Forstwirtschaft wird die Einhaltung dieser Regeln in enger Abstimmung mit dem Dachverband sowie seinen angeschlossenen Kleinvereinen regelmäßig kontrollieren.